
Registrierung und Immatrikulation
Sie befinden sich hier:
- Im Ausland erworbene Zeugnisse
- Registrierung Dr. med. und Dr. med. dent.
- Unterlagen
- Registrierung Dr. rer. medic.
- Unterlagen
- Registrierung PhD und MD/PhD in einem Promotionsstudiengang / Graduiertenkolleg
- Unterlagen
- Registrierung PhD und MD/PhD außerhalb eines Promotionsstudiengangs / Graduiertenkollegs
- Unterlagen
- Inhaltsgeschützte Monographie Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic.
- Unterlagen
- Monographie oder inhaltsgeschützte Monographie PhD und MD/PhD
- Unterlagen
Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion ist für Sie die Registrierung Ihres Promotionsvorhabens beim Promotionsbüro. Die Registrierung jedes Promotionsvorhabens muss grundsätzlich vor Aufnahme der wissenschaftlichen Arbeit erfolgen: Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt vom Doktorgrad ab, den Sie anstreben. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Die Unterlagen für Ihre Registrierung können Sie auch postalisch an das Promotionsbüro übersenden. Ein persönlicher Termin ist dazu nicht erforderlich. Sollten Sie Ihre Promotionsvereinbarung nebst Anlagen persönlich einreichen wollen, so vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin per Email. Die Abgabe von Unterlagen ohne Termin ist nicht möglich. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit im Promotionsbüro von drei bis vier Monaten ein.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie sich danach in einem zweiten Schritt als Student/in zur Promotion einschreiben:
Das Berliner Hochschulgesetz regelt in § 25 Abs. 2: "Doktoranden und Doktorandinnen sind Mitglieder der Universität, an der sie zur Promotion zugelassen wurden. Sie sind, soweit sie nicht bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglieder der Hochschule sind, als Studierende zur Promotion einzuschreiben."
Bitte denken Sie also daran, sich nach der Registrierung Ihres Promotionsvorhabens auch als Promotionsstudierender beziehungsweise Promotionsstudierende zu immatrikulieren, sofern Sie nicht bereits für das Fach Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Charité eingeschrieben sind oder in einem Beschäftigungsverhältnis zur Charité stehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Portal der Charité. Die Immatrikulation erfolgt nicht im Promotionsbüro, sondern im Zulassungsbüro.
Wenn Sie Ihr Promotionsvorhaben eröffnen, müssen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung/ Studienbescheinigung vorlegen.
Im Ausland erworbene Zeugnisse
Zeugnisse, die im Ausland erworben wurden, sind vorher von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss zu prüfen. Der entsprechende Bescheid ist beizulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse".
Registrierung Dr. med. und Dr. med. dent.
Für die Registrierung für die Grade Dr. med. und Dr. med. dent. sind vorzulegen:
Unterlagen
- die vollständig ausgefüllte Promotionsvereinbarung und
- eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche oder Zahnärztliche Prüfung
oder
- eine Immatrikulationsbescheinigung/ Studienbescheinigung im Studiengang Humanmedizin oder Zahnmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Registrierung Dr. rer. medic.
Für die Registrierung für den Grad Dr. rer. medic. sind vorzulegen:
Unterlagen
- die vollständig ausgefüllte Promotionsvereinbarung und
entweder
- ein Zeugnis über ein mit dem Master oder einem Äquivalent abgeschlossenes nichtmedizinisches Studium in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach und ein Nachweis über einen Bachelorgrad (oder ein anderes grundständiges Studium), der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad mit der ECTS-Note A, der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde, und über ein begonnenes Masterstudium
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach mit der ECTS-Note A und die Bescheinigung über eine von der Medizinischen Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführte Eignungsfeststellungsprüfung
Registrierung PhD und MD/PhD in einem Promotionsstudiengang / Graduiertenkolleg
Für die Registrierung für die Grade PhD und MD/PhD, die im Rahmen eines Promotionsstudienganges oder eines anderen strukturierten Programms, zum Beispiel im Rahmen eines Graduiertenkollegs, erworben werden, sind vorzulegen:
Unterlagen
- die vollständig ausgefüllte Promotionsvereinbarung
und entweder
- der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin oder Zahnmedizin
oder
- ein Zeugnis über ein mit dem Master oder einem Äquivalent abgeschlossenes Studium in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach und ein Nachweis über einen Bachelorgrad (oder ein anderes grundständiges Studium), der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad mit der ECTS-Note A, der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde, und über ein begonnenes Masterstudium
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach mit der ECTS-Note A und die Bescheinigung über eine von der Medizinischen Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführte Eignungsfeststellungsprüfung
und in jedem Fall
- die Zulassung zu dem jeweiligen Promotionsstudiengang beziehungsweise Programm
Bitte beachten Sie:
Nähere Angaben zu den Aufnahmebedingungen des jeweiligen Promotionsstudiengangs oder strukturierten Programms erfragen Sie bitte dort.
Registrierung PhD und MD/PhD außerhalb eines Promotionsstudiengangs / Graduiertenkollegs
Für die Registrierung für die Grade PhD und MD/PhD, die nicht im Rahmen eines Promotionsstudiengangs oder eines anderen strukturierten Programms erworben werden, führt die Promotionskommission Auswahlverfahren durch. Konkrete Festlegungen zu den Bewerbungsterminen und Zulassungszahlen finden Sie unter Auswahlverfahren PhD und MD/PhD.
Es sind folgende Nachweise beziehungsweise Unterlagen vorzulegen:
Unterlagen
- die vollständig ausgefüllte Promotionsvereinbarung
und entweder
- der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin oder Zahnmedizin (Nach Abschluss des 6. Studiensemesters können in begründeten Ausnahmefällen Studierende der Humanmedizin oder Zahnmedizin der Charité ein Promotionsvorhaben zur Erlangung des Grades PhD oder MD/PhD registrieren)
oder
- ein Zeugnis über ein mit dem Master oder einem Äquivalent abgeschlossenes Studium in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach und ein Nachweis über einen Bachelorgrad (oder ein anderes grundständiges Studium), der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad mit der ECTS-Note A, der in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach erworben wurde, und über ein begonnenes Masterstudium
oder
- ein Nachweis über einen Bachelorgrad in einem für das Thema der Promotion relevanten Fach mit der ECTS-Note A und die Bescheinigung über eine von der Medizinischen Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführte Eignungsfeststellungsprüfung
und in jedem Fall
- ein Exposé mit Kursplan einschließlich Zeitplan, Projektplan und Erklärung zur Finanzierung des Promotionsvorhabens. In dem Projektplan legen Sie umfassend Ihr Forschungsvorhaben dar. Den Kursplan erstellen Sie zusammen mit Ihren betreuenden Personen und skizzieren darin die Kurse (im Umfang von 30 ECTS Credit Points), die Sie absolvieren möchten. Hinweise dazu finden Sie im Curriculum der Promotionsumgebung. Das Exposé muss von Ihnen und Ihren betreuenden Personen unterzeichnet werden.
Bitte beachten Sie:
Zum Grad MD/PhD können Sie sich auch mit einem Master oder einem Bachelor mit Eignungsfeststellungsprüfung bewerben beziehungsweise registrieren.
Unabdingbare Voraussetzung für die Verleihung des MD/PhD ist es jedoch, dass Sie ein Studium der Humanmedizin oder Zahnmedizin abschließen. Das heißt konkret: Die Urkunde zum Grad MD/PhD wird Ihnen erst ausgehändigt, wenn Sie das Zeugnis der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung vorlegen.
Inhaltsgeschützte Monographie Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic.
Für die Promotion zum Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. kann eine temporär inhaltsgeschützte Monographie eingereicht werden, wenn dies vor Aufnahme des Promotionsvorhabens durch die Promotionskommission genehmigt wird.
Dem Antrag auf Genehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Unterlagen
- ein ausführlicher Arbeits-, Zeit- und Publikationsplan, der dem von der Promotionskommission erstellten Leitfaden folgt und der vom Erstbetreuer oder von der Erstbetreuerin mitunterzeichnet ist
- ein ausführlicher Lebenslauf – falls vorhanden mit Publikationsliste
- ein formloser aber ausführlich begründeter, aussagekräftiger Antrag, der auch die Dauer des Schutzes nennt und mit entsprechenden Unterlagen der entwickelnden Institution versehen ist. In dem Antrag muss gemäß § 32 Abs. 7 BerlHG der öffentlichen Prüfung widersprochen werden.
Monographie oder inhaltsgeschützte Monographie PhD und MD/PhD
Für die Promotion zum PhD oder zum MD/PhD kann eine Monographie oder eine temporär inhaltsgeschützte Monographie eingereicht werden, wenn dies vor Aufnahme des Promotionsvorhabens durch die Promotionskommission genehmigt wird.
Dem Antrag auf Genehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Unterlagen
- ein ausführlicher Arbeits-, Zeit- und Publikationsplan, der dem von der Promotionskommission erstellten Leitfaden folgt und der vom Erstbetreuer oder von der Erstbetreuerin mitunterzeichnet ist
- ein ausführlicher Lebenslauf – falls vorhanden mit Publikationsliste
- ein formloser aber ausführlich begründeter, aussagekräftiger Antrag, der auch die Dauer des Schutzes nennt und mit entsprechenden Unterlagen der entwickelnden Institution versehen ist. In dem Antrag muss gemäß § 32 Abs. 7 BerlHG der öffentlichen Prüfung widersprochen werden.