Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Publikationspromotion: einzureichende Unterlagen

Sie befinden sich hier:

Schriftliche Promotionsleistungen

Wenn Sie eine Publikationspromotion anstreben, müssen Sie – abhängig vom jeweiligen Doktorgrad – schriftliche Promotionsleistungen vorlegen.

  • Für die Grade Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. müssen Sie mindestens eine Originalpublikation als Erstautor/in in einer peer-reviewed Fachzeitschrift sowie einen Manteltext vorlegen.
  • Für die Grade PhD und MD/PhD müssen Sie entweder eine Originalpublikation als Erstautor/in in einer international führenden Fachzeitschrift ("Top-Journal") sowie einen Manteltext oder drei Originalpublikationen in peer-reviewed Fachzeitschriften mit mindestens einer Erstautorenschaft sowie einen Manteltext vorlegen.

Weitere Hinweise finden Sie unter Dissertation.

Für Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin, die mindestens den ersten Abschnitt der ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Prüfung oder eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgeschlossen oder im Rahmen eines Modellstudiengangs einen gleichwertigen Ausbildungsstand erreicht haben, kann das Promotionsverfahren konditioniert eröffnet werden.

Unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss des Promotionsverfahrens mit Verleihung der Doktorwürde bleibt der erfolgreiche Abschluss aller für die Erteilung einer Approbation erforderlichen Prüfungen/ Staatsexamina.

Eine dementsprechende konditionierte Erklärung ist durch die erstbetreuende Person und durch die promovierende Person vor Eröffnung des konditionierten Promotionsverfahrens abzugeben.

Titel der Dissertation und Titel der Publikation(en)

Bitte achten Sie darauf, als Titel Ihrer Dissertation nicht den Titel Ihrer Publikation oder einer Ihrer Publikationen zu übernehmen. Das hat zum einen rechtliche Gründe: Es ist unklar, ob auch am Titel eines Aufsatzes die anderen Autorinnen und Autoren oder das Journal einen Schutzanspruch geltend machen können. Zum anderen wären zwei verschiedene Werke – eine Promotionsschrift und ein Zeitschriftenaufsatz – unter dem gleichen Titel katalogisiert, was bibliographisch ungünstig ist. Und schließlich sollte der Titel Ihrer Promotionsschrift handlicher und verständlicher sein als es der Titel einer sehr spezifischen Publikation im Allgemeinen ist.

Publikationspromotion: Liste der einzureichenden Unterlagen

Unterlagen für den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Achtung! Beachten Sie, dass vor Einreichung eine formale Überprüfung durch das Promotionsbüro erfolgt sein muss! Schicken Sie dazu eine Word-Version der Dissertation (vom Deckblatt bis zur Danksagung) per Mail an promotionsbuero(at)charite.de

  • Dokument Angaben zur Eröffnung des Promotionsversfahrens im Original unterschrieben mit beilegen
  • Personalausweis oder Reisepass: Vorübergehende Regelung einfache Kopie.
  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens: Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist schriftlich zu stellen. Eine Gestaltungsvorlage finden Sie unter Links & Downloads.
  • Dokument Durchführung Promotionsprüfung: (gilt nur im Standard-Track) Im Original unterschrieben mit beilegen.
  • Teilnahmenachweis Promotionsumgebung
    • Für die Grade Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. medic. sind 5 ECTS Credit Points nachzuweisen.
    • Für den PhD bzw. MD/PhD im Auswahlverfahren und in den strukturierten Promotionsprogrammen oder eines (Graduierten-)Kollegs ist der Nachweis von 30 ECTS Credit Points erforderlich.
    • Für den PhD bzw. MD/PhD der Promotionsstudiengänge ist der Nachweis über 180 Credit Points vorzulegen. Bitte lesen Sie dazu aufmerksam die folgenden Hinweise bzw. nehmen mit der Geschäftsstelle Ihres strukturierten Promotionsprogramms bzw. des Promotionsstudienganges Kontakt auf.

  • Teilnahmenachweis Pflichtvorlesung "Gute Wissenschaftliche Praxis": In § 1 Abs. 2 der "Satzung der Charité zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" ist festgelegt, dass die Teilnahme am Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis" für Promovierende verpflichtend ist.
  • Bestätigung der Kenntnisnahme Plagiatsprüfung SOWIE begleitende E-Mail der Geschäftsstelle für Gute Wissenschaftliche Praxis über den Report der der Plagiatsprüfung. Der Report selbst ist nicht erforderlich. Hinweise auf dieser Seite.
  • Primärdaten: Eine getreue und komplette Kopie des Primärdatensatzes der zugrunde liegenden Arbeiten in einer digitalen Form, die die retrospektive Zuordnung der Ergebnisse zu den Primärdaten zulässt. In Ausnahmefällen kann bei servergesicherten Daten ein Schreiben der zuständigen Person, die für den Server zuständig ist, vorgelegt werden. In diesem müssen der Zugangsweg und die Kontaktdaten der Person offenbart werden, die für die Speicherung über 10 Jahre nach Eröffnung des Promotionsverfahrens verantwortlich ist. Sie können auch das Angebot der Geschäftsstelle Gute Wissenschaftliche Praxis zur zentralen Datensicherung nutzen. Bei Primärdatensätzen, die Personendaten beinhalten, muss eine geeignete Pseudonymisierung erfolgen. Die zugehörige Zuordnungstabelle ist von dem oder der Promovierenden 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Geschäftsstelle "Gute Wissenschaftliche Praxis" vorzulegen.
  • Lebenslauf für die Akte und ggf. Abstracts der Bachelor-, Master-, Diplom- oder Magisterarbeiten: Ein von Ihnen unterschriebener Lebenslauf für die Akte ist separat vorzulegen. Der Lebenslauf sollte Angaben über Studiengänge, Berufstätigkeit, den Erwerb akademischer Grade und frühere Promotionsversuche enthalten. Studiengänge und verliehene akademische Grade sind durch Zeugnisse zu belegen. Geben Sie zu den Abstracts auch den Titel der jeweiligen Arbeit an.
  • Publikationsliste für die Akte: Eine vollständige Liste aller Ihrer erbrachten Publikationen ist für die Akte separat vorzulegen.
  • Eidesstattliche Versicherung/Anteilserklärung: Sie unterschreiben eine Versicherung, dass Sie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, die "Satzung der Charité zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" und die Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) zur Autorenschaft eingehalten haben sowie eine ausführliche schriftliche Erklärung über Art und Umfang der Mitwirkung bei der Bearbeitung des Forschungsthemas und bei der Erstellung der Publikation/en. Die Anteilserklärung muss eindeutig Ihren Anteil an der Publikation ausweisen und auch von Ihrem/r Erstbetreuer/in unterschrieben sein. Nehmen Sie in dieser Erklärung konkreten Bezug auf die entsprechende Publikation. Die verbindliche Vorlage finden Sie unter "Links & Downloads".
  • Dokument "Einwilligung zur Speicherung und Eidesstattliche Versicherung" im Original unterschrieben mit beilegen.
  • ggf. Kopie Immatrikulationsbescheinigung als Promotionsstudent: Das Berliner Hochschulgesetz regelt in § 25 Abs. 2: "Doktoranden und Doktorandinnen sind Mitglieder der Universität, an der sie zur Promotion zugelassen wurden. Sie sind, soweit sie nicht bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglieder der Hochschule sind, als Studierende zur Promotion einzuschreiben." Sie müssen sich also als Promotionsstudierende immatrikulieren, sofern Sie nicht bereits für das Fach Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Charité eingeschrieben sind oder in einem Beschäftigungsverhältnis zur Charité stehen. Ein Nachweis über die lückenlose Zugehörigkeit zur Charité (von der Registrierung an) ist den Unterlagen beizulegen. Diese Zugehörigkeit muss bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens nachgewiesen werden.
  • Studienabschlusszeugnis und -urkunde
    • vorübergehende Regelung: Legen Sie eine Kopie des Hochschulzeugnisses vor (ggf. zuzüglich: Diplomurkunde bzw. Master- und Bachelorurkunde). Soweit vorhanden legen Sie auch eine Kopie Ihrer Approbation und/oder Facharzturkunde mit bei.
    • Studierende der Human- oder Zahnmedizin der Charité (die also ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben) legen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei.

  • Gutachtervorschlagbogen: Ein von der betreuenden Person (Hochschullehrerin/Hochschullehrer) unterschriebener und gestempelter Vordruck mit 6 Gutachtervorschlägen (davon bitte mindestens 4 externe Gutachter): Die Gutachterinnen und Gutachter müssen mindestens Privatdozent*in oder Professor*in sein und dürfen keine Projektgruppenmitglieder und/oder Co-Autoren*innen der in die Dissertation eingefügten Publikationen sein. Wir empfehlen die vorherige Kontaktaufnahme mit den genannten Gutachtern, um deren zeitliche Valenzen zur Erstellung eines solchen Gutachtens zu erfragen. Das Formular finden Sie unter "Links & Downloads".
  • Votum Informativum: Eine Bestätigung der Qualität und Promotionswürdigkeit der vorgelegten Arbeit durch die betreuenden Personen = Votum Informativum. Aus dem Votum muss eine klare Empfehlung an die Promotionskommission hervorgehen, das Promotionsverfahren zu eröffnen – siehe weiteren Hinweise zur Gestaltung des Votums.
  • Tabellarische Zusammenfassung des Manteltextes: Siehe unter "Links & Downloads"
  • Ein Teil der Dissertation in Papierform (vom Deckblatt bis einschließlich Literaturverzeichnis) doppelseitig ausgedruckt
  • Auszug aus der Journal Summary List
    • Aus der Journal Summary List (ISI Web of KnowledgeSM) muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei dem Journal um einen in der oberen Hälfte (Standard-Track) bzw. im oberen Viertel (Adavanced-Track) befindlichen Listenplatz handelt. Verwenden Sie bitte diejenige Liste, die zu dem Zeitpunkt gültig war, als Sie Ihren Artikel bei dem Journal eingereicht haben. Legen Sie alle Seiten bis einschließlich der, auf der das Journal gelistet ist, den Unterlagen bei. Die entsprechende Zeitschrift bitte kenntlich machen.
    • Impact-Faktoren werden immer für den Verlauf eines ganzen Kalenderjahres erhoben, also rückblickend. Die daraus ermittelten neuen Listen stehen meist erst im Sommer (Juli) des aktuellen Jahres zur Verfügung, also mit ca. einem halben Jahr Verzögerung.
    • Beispiele:
      • Ihr Artikel wurde im Juni 2021 eingereicht – zu diesem Zeitpunkt stand die Liste aus 2019 als aktuellste Variante zur Verfügung.
      • Ihr Artikel wurde im August 2021 eingereicht – Ihnen stand die Liste aus 2020 als aktuellste Version zur Verfügung.
      • Ihr Artikel wurde im Juli 2021 eingereicht – da kann noch die Liste aus 2019 ODER bereits die Liste aus 2020 aktuell gewesen sein. Im Zweifel dürfen Sie selbst entscheiden.

  • Druckexemplar/e der Publikation/en in Papierform
  • Datenträger z. B. Stick, CD oder DVD mit
    • einer vollständigen Version der Dissertation (vom Deckblatt bis zur Danksagung) als PDF- und Word-Datei
    • den Primärdaten

Wichtig

Beachten Sie bitte weiterhin, dass bei einer Publikationspromotion ein Teil der Unterlagen in elektronischer Form vorliegen muss:

  1. Antrag auf Eröffnung,
  2. weitere Anträge (falls mit dem Eröffnungsantrag weitere Anträge an die Promotionskommission gestellt werden, sind diese hier einzubinden),
  3. die komplette Dissertation, so, wie sie auch gedruckt und gebunden werden soll, vom Deckblatt bis zur Danksagung,
  4. Votum Informativum,
  5. Gutachtervorschlagsbogen

zusammengefasst in einem Dokument als PDF-Datei auf einem Datenträger oder per E-Mail an promotionsbuero(at)charite.de. Vorlagen finden Sie unter Links und Downloads.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nur 1 Publikation (gleichgültig ob Top-Journal im Advanced-Track oder Journal im Standard-Track) vorlegen und es sich um eine geteilte Erstautorenschaft handelt, dann muss von beiden Autoren bzw. Autorinnen eine Anteilserklärung abgegeben werden. Beide Erklärungen sind mit Unterschriften zur Akte vorzulegen. Auf Ihrer eigenen Erklärung müssen auch Ihre Betreuer bzw. Betreuerinnen unterschreiben.