
Promotion mittels Monografie: einzureichende Unterlagen
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Schriftliche Promotionsleistungen
Wenn Sie mittels Vorlage einer Monographie promovieren, legen Sie bitte die unten genannten Unterlagen vor.
Für Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin, die mindestens den ersten Abschnitt der ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Prüfung oder eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgeschlossen oder im Rahmen eines Modellstudiengangs einen gleichwertigen Ausbildungsstand erreicht haben, kann das Promotionsverfahren konditioniert eröffnet werden.
Unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss des Promotionsverfahrens mit Verleihung der Doktorwürde bleibt der erfolgreiche Abschluss aller für die Erteilung einer Approbation erforderlichen Prüfungen/ Staatsexamina.
Eine dementsprechende konditionierte Erklärung ist durch die erstbetreuende Person und durch Sie vor Eröffnung des konditionierten Promotionsverfahrens abzugeben.
Promotion mittels Monographie: Liste der einzureichenden Unterlagen
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist schriftlich zu stellen. Eine Gestaltungsvorlage finden Sie unter "Links & Downloads". - 1 Exemplar der Dissertation
Vorzulegen ist ein fest gebundenes Exemplar (keine Ringbindung) der Dissertation, die folgende Angaben und Dokumente enthalten müssen: - Im Falle einer temporär inhaltsgeschützten Promotion ist das Bewilligungsschreiben der Promotionskommission mit Angabe der Befristung vor dem Deckblatt einzubinden.
- Deckblatt
Titel der Arbeit auf Deutsch und Englisch mit jeweils in der Regel maximal 160 Zeichen inklusive Leerzeichen. Das verbindliche, von der Fakultät vorgegebene Muster für die Gestaltung des Deckblattes finden Sie unter "Links & Downloads". - Ggf. Vorwort
Bei Übernahme von beispielsweise bereits veröffentlichten Ergebnissen mit einem eindeutigen Hinweis auf die Vorabpublikation. - Inhaltsverzeichnis
- Ggf. Abkürzungsverzeichnis
- Abstract
Bei deutschsprachigen Dissertationen ist neben einem Abstract auf Deutsch auch ein Abstract auf Englisch und bei englischsprachigen Dissertationen neben einem Abstract auf Englisch auch ein Abstract auf Deutsch einzubinden. Jedes Abstract darf maximal 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. - Dissertation
In der Monographie ist bei tierexperimentellen Arbeiten das Aktenzeichen und das Datum der behördlichen Genehmigung für die Tierversuche anzugeben. - Eidesstattliche Versicherung / Anteilserklärung
Sie unterschreiben eine Versicherung, dass Sie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, die "Satzung der Charité zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" und die Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) zur Autorenschaft eingehalten haben sowie eine ausführliche schriftliche Erklärung über Art und Umfang der Mitwirkung bei der Bearbeitung des Forschungsthemas und bei der Erstellung etwaiger Publikationen. Die verbindliche Vorlage finden Sie unter "Links & Downloads". - Lebenslauf
- Vollständige Liste Ihrer Publikationen (falls vorhanden)
- Danksagung
- Bescheinigung Statistik
Einzubinden ist eine Bescheinigung eines bei der Promotionskommission akkreditierten Statistikers beziehungsweise einer Statistikerin in, dass ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. - Dissertation elektronisch
Vollständige Version der Dissertation als PDF- und Word-Datei auf einem Datenträger (Stick oder CD/DVD). - Primärdaten
Eine getreue und komplette Kopie des Primärdatensatzes der zugrunde liegenden Arbeiten in einer digitalen Form, die die retrospektive Zuordnung der Ergebnisse zu den Primärdaten zulässt: Bei servergesicherten Daten muss der Zugangsweg offenbart werden und die Speicherung über 10 Jahre nach Eröffnung des Promotionsverfahrens sichergestellt sein. Bei Primärdatensätzen, die Personendaten beinhalten, muss eine geeignete Pseudonymisierung erfolgen. Die zugehörige Zuordnungstabelle ist von dem oder der Promovierenden 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. - Votum Informativum
Eine Bestätigung der Qualität und Promotionswürdigkeit der vorgelegten Arbeit durch die betreuenden Personen = Votum Informativum. Aus dem Votum muss eine klare Empfehlung an die Promotionskommission hervorgehen, das Promotionsverfahren zu eröffnen – siehe die weiteren Hinweise zur Gestaltung des Votums. - Teilnahmenachweis Promotionsumgebung
- für die Grade Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. medic. und PhD oder MD/PhD, sofern diese über das Auswahlverfahren der Promotionskommission erworben werden, der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen der Promotionsumgebung: Für den Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. sind 5 ECTS Credit Points, für den PhD und MD/PhD sind 30 ECTS Credit Points nachzuweisen.Bitte beachten Sie: Der Teilnahmenachweis, der hier gemeint ist, wird Ihnen vom Büro der Promotionsumgebung ausgestellt. Es handelt sich nicht um die einzelnen Teilnahmenachweise (Plural!), die Sie von den Dozentinnen oder Dozenten der Kurse erhalten haben, die Sie besucht haben. Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Hinweise.
O D E R
Abschlussnachweis eines strukturierten Promotionsprogramms
Für die Grade PhD und MD/PhD, die im Rahmen eines Promotionsstudiums oder eines (Graduierten-)Kollegs erworben werden, ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des jeweiligen Promotionsprogramms mit mindestens 30 ECTS Credit Points vorzulegen. - Gutachtervorschlagbogen
- ein von der betreuenden Person (Hochschullehrerin/Hochschullehrer) unterschriebener und gestempelter Vordruck mit 6 Gutachtervorschlägen (davon bitte mindestens 4 externe Gutachter): Die Gutachterinnen und Gutachter müssen mindestens Privatdozent oder Professor sein und dürfen keine Projektgruppenmitglieder und/oder Co-Autoren der in die Dissertation eingefügten Publikationen sein. Wir empfehlen die vorherige Kontaktaufnahme mit den genannten Gutachtern, um deren zeitliche Valenzen zur Erstellung eines solchen Gutachtens zu erfragen. Das Formular finden Sie unter "Links & Downloads". - Lebenslauf für Akte
Ein von Ihnen unterschriebener Lebenslauf für die Akte ist separat vorzulegen. Der Lebenslauf sollte Angaben über Studiengänge, Berufstätigkeit, den Erwerb akademischer Grade und frühere Promotionsversuche enthalten. Studiengänge und verliehene akademische Grade sind durch Zeugnisse zu belegen. Bitte fügen Sie Abstracts von allen Ihren Abschlussarbeiten bei (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen). Geben Sie bitte auch den Titel der jeweiligen Arbeit an. - Studienabschlusszeugnis
Sie können entweder eine beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses / der Diplomurkunde / der Masterurkunde / des Zeugnisses über die Ärztliche beziehungsweise Zahnärztliche Prüfung vorlegen oder eine unbeglaubigte Fotokopie, wobei Sie uns dann bitte auch die Originalurkunde zur Kontrolle mit vorlegen. Studierende der Human- oder Zahnmedizin der Charité (die also ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben) legen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor. (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte legen ihre Approbationsurkunde und gegebenenfalls die Facharzturkunde vor. - Ggf. die Immatrikulationsbescheinigung als Promotionsstudierende/r
Legen Sie bitte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender vor, sofern Sie nicht bereits für den Studiengang Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Charité eingeschrieben sind. - Publikationsliste für die Akte
Eine vollständige Liste Ihrer Publikationen ist für die Akte separat vorzulegen. - Teilnahmenachweis Pflichtvorlesung "Gute Wissenschaftliche Praxis"
In § 1 Abs. 2 der "Satzung der Charité zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" ist festgelegt, dass die Teilnahme am Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis" für Promovierende verpflichtend ist. - Auswahl Disputation / Einzelprüfungen
Für die Grade Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. ist eine Erklärung vorzulegen, ob für den Fall, dass der Mittelwert der Gutachternoten für die schriftliche Promotionsleistung gleich oder besser 1,0 (magna cum laude) ist, eine Disputation statt der Einzelprüfungen durchgeführt werden soll. Das Formular finden Sie unter Links & Downloads. - Deckblatt und Abstract in Deutsch und Englisch
Deckblatt und Abstracts sind in gedruckter Form vorzulegen. - Eidesstattliche Versicherung / Anteilserklärung
Sie unterschreiben eine Versicherung, dass Sie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, die "Satzung der Charité zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" und die Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) zur Autorenschaft eingehalten haben sowie eine ausführliche schriftliche Erklärung über Art und Umfang der Mitwirkung bei der Bearbeitung des Forschungsthemas und bei der Erstellung etwaiger Publikationen. Die Anteilserklärung muss auch von Ihrem/r Erstbetreuer/in unterschrieben sein. Die verbindliche Vorlage finden Sie unter "Links & Downloads". - Bescheinigung Statistik
Eine Bescheinigung eines bei der Promotionskommission akkreditierten Statistikers beziehungsweise einer Statistikerin, dass ein Beratungsgespräch stattgefunden hat..
O D E R
NEU Bescheinigung Qualitative Methoden
Eine Bescheinigung eines bei der Promotionskommission akkreditierten Experten beziehungsweise einer Expertin für qualitative Methoden, dass die angewandte qualitative Methodik und ihre Durchführung nicht zu beanstanden sind. - Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sich bei der Antragstellung durch ein gültiges Personaldokument ausweisen können. - (NEU: ab 01.01.2021) Bestätigung der Kenntnisnahme Plagiatsprüfung und E-Mail der Geschäftsstelle für Gute Wissenschaftliche Praxis über den Report der Plagiatsprüfung. (Der Report selbst ist nicht erforderlich!) Hinweise auf dieser Seite.