
Eignungsfeststellungsprüfung
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Eignungsfeststellung
Herausragende Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen können bei der Promotionskommission einen Antrag auf Feststellung der grundsätzlichen Eignung zur Promotion zu den Graden Dr. rer. medic., PhD oder MD/PhD stellen, wenn sie einen Bachelorgrad mit der ECTS-Note A oder einer vergleichbar herausragenden Note in einem Fach erlangt haben, der für das angestrebte Promotionsfach und Promotionsthema relevant ist.
Einen Antrag auf Eignungsfeststellung können auch Masterabsolventinnen und Masterabsolventen stellen, die kein grundständiges Studium abgeschlossen haben.
Das erfolgreiche Durchlaufen des Eignungsfeststellungsverfahrens ist die Voraussetzung dafür, dass Sie zur Promotion zugelassen werden.
Ihren Antrag auf Eignungsfeststellung können Sie mit den unten genannten Unterlagen im Promotionsbüro einreichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf, aus dem lückenlos der akademische Werdegang hervorgeht
- detaillierte Aufstellung aller besuchten Lehrveranstaltungen und erbrachten Prüfungsleistungen, ausgestellt oder beglaubigt von der entsprechenden Hochschule
- alle erworbenen Hochschulzeugnisse
- ein Exemplar der Bachelorarbeit (der Masterarbeit), falls vorhanden
- das oder die Gutachten zur Bachelorarbeit (zur Masterarbeit), falls vorhanden
- zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen, in denen insbesondere auf die Befähigung zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit auf Promotionsniveau eingegangen wird
- ein Verzeichnis aller Publikationen, falls vorhanden
- Angaben zu wissenschaftlichen Preisen und Auszeichnungen sowie Angaben zu sonstigen Qualifikationen, Erfahrungen oder Leistungen, die für die Feststellung der Promotionseignung relevant sind
- ein Motivationsschreiben mit Begründung, warum die Promotion (i) ohne Masterabschluss beziehungsweise äquivalenten Abschluss (ii) oder ohne abgeschlossenes grundständiges Studium angestrebt wird
- ein wissenschaftliches Exposé (2-3 Seiten) mit folgenden Angaben: Promotionsfach, angestrebter Doktorgrad, Promotionsthema, Hintergrund der Fragestellung, methodisches Vorgehen, neuer Erkenntnisgewinn, ungefährer Zeitplan
Achtung!
Zusätzlich zu der postalischen Versendung bitten wir um Übersendung der Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei in der oben genannten Reihenfolge.
Prüfung
Bei einem aussichtsreichen Antrag erfolgt eine schriftliche Einladung vor den Eignungsfeststellungsausschuss: Der Kandidat oder die Kandidatin trägt etwa 20 Minuten zu einem selbst gewählten wissenschaftlichen Thema vor, das in Zusammenhang mit dem angestrebten Promotionsthema und Promotionsfach steht. Das Thema ist sieben Tage vorher beim Promotionsbüro schriftlich bekannt zu geben.
In der anschließenden Diskussion von maximal 40 Minuten Dauer sollen thematisiert werden:
- die Inhalte des Vortrags,
- das angestrebte Promotionsfach und das Promotionsthema,
- die wissenschaftliche Qualifikation des oder der Antragstellenden,
- sein oder ihr akademischer Werdegang sowie
- weitere Inhalte, die Aufschluss über die Eignung zur Promotion geben.
Die Feststellung der Eignung kann mit Auflagen verbunden werden. Die schriftliche Mitteilung der Eignung zur Promotion ist bei der Registrierung des Promotionsvorhabens mit den weiteren Unterlagen im Promotionsbüro vorzulegen.