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Geteilte (Erst-)Autorschaft

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Geteilte Autorschaften, geteilte Erstautorschaften

Wenn Sie eine Publikationspromotion anstreben und hierzu Publikationen mit geteilter Autorschaft vorlegen möchten, denken Sie zunächst an Folgendes:

Wozu dient die Promotion? Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigene, selbstständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisgewinn im Fachgebiet beiträgt.

Das bedeutet: Aus Ihrer Dissertation, gleich ob Monographie oder Publikationspromotion, muss erkennbar sein, dass Sie mit ihr diesen Nachweis erbracht haben. Das wird umso schwieriger, je mehr "Mitstreiter" an Ihrer Publikation mitgewirkt haben – dokumentiert auch durch geteilte Autorschaft. Die Wissenschaft ist zwar arbeitsteilig und geteilte Autorschaften sind mittlerweile üblich. Gleichwohl muss Ihre Dissertation als "Ihr" Werk im oben erläuterten Sinne erkennbar sein.

Besonders sensibel sind geteilte Erstautorschaften, da Sie für eine Publikationspromotion immer mindestens eine Erstautorschaft vorweisen können müssen. Wenn Sie unter Ihren Publikationen, die Sie als schriftliche Leistung vorlegen, bereits eine ungeteilte Erstautorschaft haben, fällt eine zweite geteilte Erstautorschaft viel weniger ins Gewicht, als wie wenn Sie keine ungeteilte Erstautorschaft haben:

  • Bei geteilter Erstautorschaft prüft die Promotionskommission grundsätzlich immer, ob die betreffende Publikation als schriftliche Promotionsleistung anerkannt wird.
  • Wenn Sie eine Publikation mit geteilter Erstautorschaft einreichen, legen Sie im Manteltext bitte ausführlich Ihren Anteil an der Publikation dar.
  • Liegen bei der zu prüfenden Publikation mehr als zwei geteilte Erstautorschaften vor, so soll die Anerkennung versagt werden. Ausnahmen sind bei Vorliegen guter Gründe möglich.
  • Wenn Sie zur Erlangung der Grade PhD oder MD/PhD nur eine Publikation in einer international führenden Fachzeitschrift mit Peer Review oder Top-Journal vorlegen, ist eine geteilte Erstautorschaft grundsätzlich nicht zulässig. Auch hier sind bei Vorliegen guter Gründe Ausnahmen möglich.

Bitte beachten Sie:
Bei Publikationspromotionen – unabhängig ob mit einer oder mehreren Publikationen – gilt für die Promotionskommission immer der Prüfmaßstab: Ist die vorgelegte Dissertation in Art, Umfang und Qualität eine promotionswürdige Leistung? Es liegt an Ihnen, deutlich zu machen, dass dies der Fall ist.