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Mündliche Prüfung

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Nachdem die Gutachten zu Ihrer schriftlichen Promotionsleistung eingegangen sind, folgt die mündliche Prüfung. Diese Promotionsprüfung findet entweder in Form einer Disputation vor dem Prüfungsausschuss oder in Form von zwei mündlichen Einzelprüfungen statt. Eine Promotionsprüfung ist grundsätzlich hochschulöffentlich, es sei denn, Sie wiedersprechen dem schriftlich.

Im Falle einer temporär inhaltsgeschützten Promotion erfolgt die Promotionsprüfung als Disputation vor dem Prüfungsausschuss nicht hochschulöffentlich.

Disputation oder zwei Einzelprüfungen

In den folgenden Fällen findet eine Disputation vor dem Prüfungsausschuss statt:

  • zur Erlangung der Grade Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic., wenn der Mittelwert der Gutachtennoten für die schriftliche Promotionsleistung gleich oder besser 1,0 (magna cum laude) ist und Sie bei der Eröffnung des Verfahrens die Disputation gewünscht haben
  • zur Erlangung der Grade PhD und MD/PhD
  • bei einer temporär inhaltsgeschützten Monografie
  • wenn ein Gutachten auch nach Überarbeitung "non sufficit" bescheinigt
  • als Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen der Promotionsprüfung

Die Dauer der Disputation variiert zwischen Standard Track und Advanced Track: Im Advanced Track (PhD und MD/PhD) beträgt die Vortragszeit maximal 25 Minunten, die Zeit für die Diskussion mindestens 35 und maximal 45 MInuten. Im Standard Track (Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. medic.) beträgt die Vortragszeit maximal 15 Minuten und die Diskussion ungefähr 10 Minuten. Sie können beantragen, die Zeiten für Vortrag und Diskussion auf die des Advanced Track auszudehnen. Vortrag und Diskussion können auf Englisch erfolgen. In Ihrem Vortrag müssen Sie die Fragestellung, die Methodik, die Ergebnisse und die kritische Bewertung ihrer Arbeit darstellen. Vortrag und Diskussion werden separat benotet. Jede Note muss mindestens "bestanden" (rite) lauten, damit die Disputation bestanden ist.

In allen anderen Fällen findet die Promotionsprüfung in Form von zwei mündlichen Einzelprüfungen von je 30 Minuten Dauer statt: Die Prüfer und Prüferinnen, die Hochschullehrer sein müssen, dürfen die Dissertation weder betreuen noch begutachten. Sie dürfen auch nicht Ihrer Arbeitsgruppe angehören. Jede Einzelprüfung findet unter Anwesenheit einer Beisitzerin oder eines Beisitzers öffentlich statt. In der Einzelprüfung stellen Sie die Fragestellung, Methodik und Ergebnisse Ihrer Dissertation in maximal 15 Minuten dar. Ein fachliches Prüfungsgespräch schließt sich an. Die Prüfung soll 30 Minuten nicht überschreiben. Im Anschluss wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Jede Einzelprüfung muss mindestens mit "bestanden" (rite) bewertet worden sein, damit die Promotionsprüfung bestanden ist.