
Promotionsverfahren
Informationen zu:
- Ablauf des Promotionsverfahrens
- Promotionsordnung 2017 (PO 2017)
- Betreuung
- Bewertungskriterien
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Ablauf des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren an der Charité unterteilt sich in folgende Schritte, die wir Ihnen hier übersichtlich zusammengestellt haben. Detail-Informationen finden Sie dann auf den Unterseiten.
1. Registrierung des Promotionsvorhabens im Promotionsbüro
Bevor Sie mit der wissenschaftlichen Arbeit beginnen, müssen Sie Ihr Promotionsvorhaben im Promotionsbüro registrieren. Dazu benötigen Sie die von Ihnen und Ihren Betreuerinnen und Betreuern ausgefüllte und unterzeichnete Promotionsvereinbarung sowie das Zeugnis Ihres Hochschulabschlusses oder eine Immatrikulationsbescheinigung der Charité – Universitätsmedizin Berlin für Human- oder Zahnmedizin. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Anfertigung der schriftlichen Leistung (Dissertation) und Absolvierung der promotionsbegleitenden Studien
Die Anfertigung Ihrer schriftlichen Promotionsleistung (Dissertation) – sei es in Form von Publikationen oder in Form einer Monografie – ist der wesentliche Schritt zur Verleihung des Doktorgrades. Weitere Informationen finden Sie hier.
3. Stellen des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro
Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, stellen Sie im Promotionsbüro den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Wird diesem von der Promotionskommission stattgegeben, wird die Begutachtung Ihrer Dissertation eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie hier
4. Begutachtung der Dissertation
Ihre Arbeit wird von in der Regel zwei Gutacherinnen oder Gutachtern bewertet, die nicht Ihre Betreuerinnen oder Betreuer sein dürfen. Informationen zur Notenskala und den Bewertungskriterien finden Sie hier
5. Mündliche Promotionsprüfung
Nach Eingang der Gutachten im Promotionsbüro absolvieren Sie die mündliche Promotionsprüfung entweder in Form von zwei Einzelprüfungen oder in Form einer Disputation vor einem Prüfungsausschuss. Weitere Informationen finden Sie hier.
6. Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Dissertation macht Ihre Arbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich.
7. Aushändigung der Promotionsurkunde
Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde wird Ihnen der Doktorgrad verliehen. Ihre Promotion ist damit erfolgreich abgeschlossen.