
Anerkennung von Leistungen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anrechnung von Leistungen.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung sind die Gemeinsamen Leitlinien für die Vergabe und Anrechnung von ECTS Credit Points in der Promovierendenausbildung der Charité – Universitätsmedizin Berlin in der Neufassung vom 06.04.2023.
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Veranstaltungen außerhalb der Promotionsumgebung
Wenn Sie vor oder während Ihrer Promotion Veranstaltungen besucht haben, die nicht in der Liste der zertifizierten Trainings enthalten waren, das heißt, die nicht förmlich in die Promotionsumgebung aufgenommen worden sind, dann besteht trotzdem grundsätzlich die Möglichkeit, sich für diese Veranstaltungen ECTS Credit Points anrechnen zu lassen.
Beachten Sie dazu bitte die unten stehenden Hinweise, bevor Sie sich an die Koordinierungsstelle der Promotionsumgebung wenden. Bitte wenden Sie sich erst mit Anfragen an die Koordinierungsstelle, wenn Sie ein Promotionsvorhaben registriert haben! Aus Kapazitätsgründen können wir Ihre Anfrage vorher leider nicht bearbeiten.
Hinweise
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, um unnötigen Aufwand für Sie und das Team der Koordinierungsstelle zu vermeiden:
Allgemeine Hinweise
- Die Leistung darf nicht bereits für den Studienabschluss erforderlich gewesen sein, mit dem Sie an der Charité zur Promotion zugelassen werden.
- Die Leistung muss mindestens dem Niveau 7 des European Qualifications Framework for Lifelong Learning entsprechen (Master-Niveau).
- Es ist ein sinnvoller Zusammenhang mit Ihrem Promotionsvorhaben oder ein Wissenschaftsbezug erkennbar.
- Die Erbringung der Leistung liegt nicht länger als 3 Jahre seit der Registrierung beziehungsweise nicht länger als 3 Jahre vor der Aufnahme in den Advanced-Track zurück (Stichtag = Bewerbungsschluss).
- Sie legen Nachweise einer erfolgreichen Teilnahme vor.
Erforderliche Informationen
Bitte stellen Sie, bevor Sie sich an die Koordinierungsstelle der Promotionsumgebung wenden, die folgenden Informationen zusammen. Wir benötigten diese, um uns ein Bild von der Veranstaltung zu machen, die Sie gerne angerechnet hätten:
- Titel der Veranstaltung
- Art der Veranstaltung
- Veranstalter
- evtl. Zulassungsvoraussetzungen
- Name und ggf. Funktion der Dozierenden
- Zeitlicher Umfang (Präsenzzeit)
- Inhalt/Programm, Lernziele
- Ihr Beitrag
- ggf. URL/Webauftritt
Bitte stellen Sie diese Angaben für jeden Kurs gesondert zusammen und lassen Sie die verantwortliche Person die Richtigkeit Ihrer Angaben mit Datum und Unterschrift bestätigen. Lassen Sie uns dann bitte diese Bescheinigungen zukommen. (Hinweis: Es ist nicht erforderlich, das Teilnahme-Formular der Charité zu verwenden.) Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, eine Stellungnahme Ihrer Betreuer/innen dazu einzuholen, ob die von Ihnen geltend gemachten Kurse als Teil Ihrer promotionsbegleitenden Studien angerechnet werden können.
Hinweis zu nicht öffentlichen Veranstaltungen
Teilnahmen an internen Veranstaltungen (z. B. AG Meeting, Lab Seminar, Doktorandenkolloquium usw.) können grundsätzlich nur dann mit ECTS CP angerechnet werden, wenn diese Veranstaltungen durch die Koordination der Promotionsumgebung zertifiziert und bei den Promotionskursen veröffentlicht worden sind. Eine Zertifizierung kann jederzeit unter promotionsumgebung(at)charite.de beantragt werden.
Hinweise zu ärztlichen Fortbildungen
Ärztliche Fortbildungen innerhalb und außerhalb des PJ können angerechnet werden, sofern diese nicht rein praktischen Charakter haben, sondern wissenschaftsbezogene Inhalte enthalten. Legen Sie dem Koordinationsbüro der Promotionsumgebung für eine Anrechnung bitte aussagekräftige Nachweise vor, aus denen auch der Inhalt der Veranstaltungen ersichtlich ist.
Hinweise zum Besuch von Kongressen, Symposien oder Konferenzen
Der Besuch von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Kongressen, Symposien, Konferenzen usw. kann Ihnen angerechnet werden, und zwar insbesondere dann, wenn Sie aktiv teilgenommen, d. h. einen Vortrag gehalten oder ein Poster präsentiert haben. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Punkte:
- Für die Teilnahme an Kongressen, Symposien, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen werden pro ganzem Tag (ca. 8 Stunden) 0,33 ECTS Credit Points angerechnet, für einen halben Konferenztag 0,15 ECTS Credit Points. Bitte legen Sie dazu das Konferenzprogramm vor (elektronisch als Datei oder Link).
- Im Advanced-Track: Für die Vorstellung der eigenen Arbeit, beispielsweise als Konferenzbeitrag, wird einmalig 1 ECTS Credit Point in der Kategorie "Wissenschaftskommunikation" angerechnet. Anrechnungen für weitere Vorstellungen der eigenen Arbeit können in den Kategorien "Forschungsmethodik" und "Personal Skills" erfolgen.
- Im Standard-Track: Die Vorstellung der eigenen Arbeit kann in den Wahlbereichen I oder II mit 1 ECTS Credit Point angerechnet werden.
- Für weitere Vorträge oder Poster werden weitere ECTS Credit Points angerechnet, wenn erkennbar ist, dass es sich um eine separate Leistung handelt.
- Bitte legen Sie uns Ihre Teilnahmebescheinigung vor, die Sie sich in der Regel im Kongressportal herunterladen oder vom Veranstalter ausstellen lassen können. Es brauchen darauf keine ECTS Credit Points ausgewiesen zu sein. Auch ist es nicht erforderlich, hierfür das Teilnahmebescheinigungs-Formular der Promotionsumgebung zu verwenden.
Hinweise zum E-Learning
Sie können auch E-Learning-Angebote wahrnehmen. Beachten Sie dazu bitte folgende Punkte:
- E-Learning kann angerechnet werden, wenn die üblichen Qualitätsanforderungen an E-Learning-Angebote erfüllt sind und ein sinnvoller Bezug zum Thema der Promotion erkennbar ist oder der betreffende Kurs eine sinnvolle Ergänzung des promotionsbegleitenden Ausbildungsprogramms darstellt.
- Die Anzahl der ECTS Credit Points wird folgendermaßen berechnet: vom Veranstalter genannter Zeitaufwand geteilt durch 30. Wenn der Veranstalter eine Zeitspanne nennt, dann wird der höchste Wert zugrundegelegt.
- Im Advanced-Track können maximal 5 ECTS CP durch E-Learning erbracht werden, im Standard-Track max. 2 ECTS CP. Diese Einschränkungen gelten für ECTS CP aus E-Learning, die vor dem 18. März 2020 oder nach dem 14. April 2023 erworben wurden.
- Anrechnungsfähig ist E-Learning anerkannter Hochschulen sowie unter anderem von folgenden Anbietern: Coursera, DataCamp, edX und Stanford Online.
- Bitte legen Sie geeignete Nachweise vor. Dies brauchen nicht die offiziellen (kostenpflichtigen) Zertifikate zu sein. Ein informativer Screenshot mit Ihrem Namen oder Login und dem Datum der Kursbeendigung genügt.
Hinweise zu selbst erbrachter Lehre
Wenn Sie selbst bereits Lehrerfahrung gesammelt haben, kann Ihnen diese auch für Ihre Promotionsstudien angerechnet werden. Belegen Sie bitte, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben zu Beginn Ihrer Lehre einen ersten Hochschulabschluss auf Masterniveau oder Sie sind für Medizin bzw. Zahnmedizin an der Charité immatrikuliert und haben mindestens das 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen. In Ausnahmefällen können auch Bachelor-Absolventinnen und Absolventen, die sich bereits im Masterstudium befinden und weitere relevante Qualifikationen vorweisen können, die Anrechnung von erbrachter Lehre beantragen.
- Die Lehrveranstaltung wurde durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer oder eine andere fachlich versierte Person didaktisch und inhaltlich begleitet.
- Die Lehrveranstaltung wurde einer Evaluation unterzogen.
- Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können Ihnen für diese Veranstaltung ECTS CP gutgeschrieben werden. Dabei wird für die Berechnung grundsätzlich folgende Faustregel angewandt: Für eine erstmalig gehaltene Lehrveranstaltung gilt:
(Anzahl Präsenzstunden * 4) / 30 = anrechenbare ECTS CP
Für jede Wiederholung der Lehrveranstaltung wird 4 durch 2 ersetzt, um den geringeren Aufwand abzubilden.
Liegt das Ergebnis über den Höchstgrenzen (siehe unten), kann nur die max. zulässige Höchstzahl angerechnet werden. - Im Advanced-Track können max. 5 ECTS CP durch selbst erbrachte Lehre erworben werden, im Standard-Track max. 2 ECTS CP.
Gemeinsame Leitlinien für die Vergabe und Anrechnung von ECTS Credit Points in der Promovierendenausbildung der Charité – Universitätsmedizin.