Informationen für Promovierende
Das Team des Promotionsbüros der Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt auf dieser und den Unterseiten Informationen für Promovierende bereit.
Sie befinden sich hier:
Mailingliste zum Thema Promotion
Sie promovieren an der Charité? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich in die Mailingliste "Promovierende an der Charité" eintragen würden! Wir möchten diese Mailingliste dazu nutzen, Ihnen Informationen aus dem Promotionsbüro und dem Koordinationsbüro der Promotionsumgebung zukommen zu lassen. (Bei Fragen und Anliegen zum Thema Promotion wenden Sie sich aber bitte weiterhin direkt an uns.)
Sie interessieren sich für eine Promotion an der Charité oder gehören bereits zu den Promovierenden?
- Ausführliche Informationen zum Promotionsverfahren und zu den promotionsbegleitenden Studien (Promotionsumgebung) erreichen Sie mit einem Klick auf die entsprechende Kachel.
- Unter "Beratung" haben wir Ihnen verschiedene Beratungsmöglichkeiten zum Beispiel bei Konflikten mit Ihren Betreuern oder zu Fördermöglichkeiten (Stipendien) zusammengestellt.
- Formulare finden Sie unter "Links & Downloads".
- Häufig gestellte Fragen haben wir unter "FAQ" beantwortet.
- Unter "Hinweise gute wissenschaftliche Praxis" gelangen Sie auf die Webseite der Geschäftsstelle für gute wissenschaftliche Praxis.
Vorabprüfung auf Plagiate für Dissertationen nach Promotionsordnung 2017
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Doktorarbeiten, die nach der Promotionsordnung von 2017 registriert wurden, einer Software-gestützten Plagiatsprüfung unterzogen. Diese Vorabprüfung erfolgt, bevor die Dissertation im Promotionsbüro eingereicht und der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt wird. Ziel ist es, in Zukunft Verfahren wegen Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis möglichst zu vermeiden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über das Verfahren und planen Sie genügend Zeit ein.
Hinweis zum Kurs "Gute Wissenschaftliche Praxis"
Die Charité muss sich leider mit einer Reihe von Plagiatsverfahren beschäftigen, in denen die Frage zu klären ist, ob die Regeln des guten wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten wurden. Dies betrifft zurückliegende abgeschlossene Promotionen.
Um für die Zukunft auch Promovierende besser davor zu schützen, hat die Charité bereits im Jahr 2012 die "Satzung zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis" erlassen. In § 1 (2) ist festgelegt, dass für Doktoranden die Teilnahme an Vorlesungen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (inhaltliche Schwerpunkte sind Versuchsplanung, Auswertung von Primärdaten, Statistik und Autorenschaften) verpflichtend ist.
Seit Anfang Februar 2016 muss die Teilnahmebescheinigung dieser Vorlesung bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte auch Folgendes:
- Falls Sie bereits eine Pflichtvorlesung für Promovierende und Habilitierende zur Guten Wissenschaftlichen Praxis an der Charité besucht, den Nachweis aber nicht mehr zur Hand haben, können Sie sich direkt an die Geschäftsstelle für Gute Wissenschaftliche Praxis (gwp[at]charite[Punkt]de) wenden.
- Für Studierende des Modellstudienganges Medizin ist diese Vorlesung im Modul 23 integriert. Legen Sie bitte eine Kopie des entsprechenden Anwesenheitsnachweises vor.
- Nicht anerkannt werden Kurse zur guten klinischen Praxis, z. B. der von der Ärztekammer angebotene "Kurs GCP (Good Clinical Practice)", da diese Kursinhalte nicht denen der GWP-Kurse entsprechen.
- Da die Beachtung der Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der Medizinischen Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin sichergestellt werden müssen, wird nur das Zertifikat der Charité akzeptiert.
Unter "Hinweise zur Ausarbeitung der Promotionsschrift" finden Sie weitere wichtige Anmerkungen und Anleitungen zum Verfassen einer Dissertation.