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Informationen für Gutachter & Prüfer

Informationen für

  • Gutachter und Gutachterinnen
  • Prüfer und Prüferinnen
  • Dozenten und Dozentinnen

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Hinweise und Informationen für Gutachterinnen und Gutachter

Die gültigen Promotionsordnungen geben vor, dass zu jedem Promotionsverfahren mindestens ein externes Gutachten einzuholen ist. Sie werden gebeten, Ihre Gutachten unabhängig voneinander und innerhalb von acht Wochen zu erstellen.

Wir bitten sehr um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle benannten Gutachter vorab befragen können: Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, dann können Sie unseren Auftrag auch ablehnen und uns das Exemplar der Dissertation wieder zurückschicken. Wenn Sie aber unserer Bitte nachkommen, dann möchten wir Ihnen für Ihre Mühe an dieser Stelle sehr herzlich danken.

Wir bieten Ihnen an, unsere Gutachtenvorlage für die Erstellung Ihres Votums zu nutzen. Sie finden diese zum Herunterladen unter "Links und Downloads". Selbstverständlich können Sie auch ein frei formuliertes Gutachten erstellen.

Sie sind berechtigt, in Ihrem Gutachten auf Mängel und Fehler hinzuweisen und die Korrektur zur Auflage zu machen: Bitte unterscheiden Sie,

  • ob die Kritikpunkte und deren Korrektur die Benotung Ihrerseits beeinflussen oder
  • ob es sich dabei um "Kleinigkeiten" handelt, die lediglich vor Drucklegung behoben werden sollten.

Nur wenn Sie am Ende Ihres Gutachtens eine Überarbeitung ausdrücklich fordern, wird der beziehungsweise die Promovierende von der Promotionskommission dazu aufgefordert. Die korrigierte Fassung wird Ihnen danach zur abschließenden Begutachtung erneut zugesandt.

Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Die mündliche Promotionsprüfung findet entweder in Form einer Disputation oder in Form von zwei Einzelprüfungen statt:

Disputation

  • Die Disputation findet vor einem Prüfungsausschuss statt, den die Promotionskommission einsetzt.
  • Der Prüfungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Promotionskommission und ein bis zwei sachverständigen Fachvertretern oder Fachvertreterinnen.
  • Vor dem Prüfungsausschuss muss die promovierende Person die Fragestellung, Methodik, Ergebnisse und kritische Bewertung ihrer Arbeit darstellen (Vortrag). Es folgt die Diskussion mit dem Prüfungsausschuss.
  • Vortrag und Diskussion können auf Englisch erfolgen.
  • Die Länge der Prüfungszeit variiert zwischen Standard Track und Advanced Track: Im Standard Track dauert der Vortrag maximal 15 Minuten, die Diskussion etwa 10 Minuten. Im Advanced Track dauert der Vortrag maximal 25 Minuten, die Diskussion mindestens 35 und maximal 45 Minuten. Die promovierende Person im Standard Track kann beantragen, dass die Prüfungszeit auf die für den Advanced Track vorgesehene Zeit ausgedehnt wird.
  • Über die Disputation wird durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses ein Protokoll geführt, das die wesentlichen Inhalte der Prüfung enthält.
  • Für Vortrag und Diskussion wird jeweils eine Note vergeben. (Die Notenskala finden Sie auf dieser Seite.)
  • Die Disputation ist bestanden, wenn Vortrag und Diskussion jeweils mit mindestens "rite" bewertet werden.
  • Die Note "non sufficit" muss schriftlich begründet werden.
  • Das Ergebnis wird der promovierenden Person im direkten Anschluss mitgeteilt.

Einzelprüfungen

  • Die Einzelprüfung findet unter Anwesenheit eines Beisitzers oder einer Beisitzerin (hochschul)öffentlich statt.
  • In der Einzelprüfung
    [Promotionsordnung 2012] stellt die promovierende Person ihre Arbeit vor. Sie wird von dem Prüfer oder der Prüferin zum Thema der Arbeit und insbesondere zu den Aspekten der Arbeit geprüft, die in das Fachgebiet des Prüfers oder der Prüferin fallen.
    [Promotionsordnung 2017] stellt die promovierende Person die Fragestellung, Methodik und Ergebnisse ihrer Arbeit in maximal 15 Minuten dar. Von dem Prüfer oder der Prüferin wird zur Arbeit und insbesondere zu Aspekten der Arbeit geprüft, die in das Fachgebiet des Prüfers oder der Prüferin fallen.
  • Im Regelfall umfasst die Prüfung 30 Minuten.
  • Über die Prüfung erstellt der Prüfer oder die Prüferin ein Protokoll.
  • Die Promotionsprüfung in Form von zwei Einzelprüfungen ist bestanden, wenn jede Einzelprüfung mit mindestens "rite" bewertet wurde.
  • Die Note "non sufficit" muss schriftlich begründet werden.
  • Das Ergebnis jeder Einzelprüfung wird der der promovierenden Person im direkten Anschluss mitgeteilt.

Teilleistungen und Bewertung

Die Gesamtnote einer Promotion besteht aus vier Teilnoten, zwei für die schriftliche Leistung und zwei für die mündliche Prüfung:

  • Die Dissertation wird durch zwei Gutachten bewertet. Jedes Gutachten vergibt eine der unten genannten Noten. 
  • Wird die mündliche Prüfung in Form von zwei Einzelprüfungen absolviert, dann wird für jede Einzelprüfung eine der unten genannten Noten vergeben.
  • Wird die mündliche Prüfung in Form einer Disputation absolviert, dann wird eine Note für den Vortrag und eine Note für die Diskussion vergeben.

Die Gesamtnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den vier Teilnoten.

Es gibt fünf Noten:

  • summa cum laude (ausgezeichnet, 0)
  • magna cum laude (sehr gut, 1)
  • cum laude (gut, 2)
  • rite (bestanden, 3)
  • non sufficit (nicht genügend, 4)

Was bedeuten die Noten?

  • summa cum laude (ausgezeichnet, 0)
    selbstständig durchgeführte Arbeit mit hohem wissenschaftlichem Erkenntniswert und methodisch wie formal ausgezeichneter Ausführung
  • magna cum laude (sehr gut, 1)
    selbstständig durchgeführte Arbeit mit beträchtlichem wissenschaftlichem Erkenntniswert und methodisch wie formal sehr guter Ausführung
  • cum laude (gut, 2)
    selbstständig ausgeführte Arbeit mit wissenschaftlichem Erkenntniswert und methodisch wie formal guter Ausführung
  • rite (bestanden, 3)
    selbstständig ausgeführte Arbeit mit wissenschaftlichem Erkenntniswert und methodisch wie formal ausreichender Ausführung
  • non sufficit (nicht genügend, 4)
    alle Arbeiten, die nicht mindestens die Kriterien des "rite" erfüllen