Votum informativum
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Schriftliche Stellungnahme der Betreuenden
In der neuen Promotionsordnung vom 1. November 2017 ist geregelt, dass die betreuenden Personen eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zu Qualität und Promotionswürdigkeit der von der betreuten promovierenden Person vorgelegten schriftlichen Promotionsleistung abgeben.
Diese Stellungnahme ist mit den Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro vorzulegen und wird den Gutachterinnen und Gutachtern nicht übermittelt. Jedoch muss aus dem Votum eine klare Empfehlung an die Promotionskommission hervorgehen, das Promotionsverfahren zu eröffnen und die Begutachtung einzuleiten.
Bitte verwenden Sie dazu nach Möglichkeit die Vorlage, die wir Ihnen hier zum Download bereit stellen.
Worauf Sie in diesem Votum eingehen müssen:
Das Votum muss die Qualität und Promotionswürdigkeit der vorgelegten Arbeit bestätigen. Dies umfasst auch eine Würdigung
- der methodischen und inhaltlichen Aspekte der vorgelegten Arbeit,
- der Bedeutung der Ergebnisse im wissenschaftlichen Umfeld,
- der gewählten Veröffentlichungsform,
- der eigenständigen Beiträge und Anteile des oder der Promovierenden zur Entwicklung der Fragestellung und Methodik, zur Datengewinnung und -analyse sowie zur kritischen Interpretation.
Worauf Sie in diesem Votum eingehen können:
Abschnitt X. der Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung 2017 enthält weitere Anregungen insbesondere zum Thema Daten und Statistik, auf die Sie im Votum eingehen können. Hier einige weitere Gesichtspunkte:
- Studiendesign
- Verwendung von standardisierten Protokollen
- Compliance mit den für den Typus der Arbeit relevanten internationalen Guidelines (ARRIVE, PRISMA, CONSORT, BRISQ etc.)
- Reduktion von Bias durch geeignete Maßnahmen
- Diskussion von möglichen Typ-I- Fehlern und Typ-II-Fehlern
- Güte der deskriptiven Statistik
- Güte der Teststatistik
- Open Data (Verfügbarkeit von Rohdaten, Analyseprotokollen, Codes etc.)
- Open-Access-Verfügbarkeit
- Darlegung von eventueller Confluence of Interest
- genderspezifische Überlegungen
Sondervotum
Grundsätzlich geben alle Betreuenden ein gemeinsames Votum ab.
Wenn Sie ein Sondervotum abgeben möchten, dann vermerken Sie dies bitte explizit an geeigneter Stelle in dem Dokument, das der beziehungsweise die Promovierende im Promotionsbüro vorlegt.